Corona: Bundesgesetz und Landesverordnung |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 10.05.2021 |
Das Bevölkerungsschutzgesetz (BevSchG) des Bundes vom 23.04.2021 schreibt für Weiterbildungseinrichtungen ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis Wechselunterricht vor und ab einer Inzidenz von 165 Neuinfektionen ist der Präsenzunterricht komplett untersagt. Ausnahmen für Gesundheitsfachberufe sind demnach beschränkt auf die Berufsausbildungen. Weiterbildungen bleiben hingegen außen vor.
Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat für Weiterbildungseinrichtungen wiederum gesonderte Regelungen bei einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis festgelegt.
Der VSBI hat für seine Mitglieder jeweils eine Übersicht zu den relevanten Punkten aus beiden o.g. Regularien in den internen Bereich gestellt.
Zuletzt geändert am: 10.05.2021 um 14:35
Zurück zur Übersicht3. Sächsisches Fachkräftesymposium
Ort: AWV - Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH, Güntzstraße 1, 01069 Dresden
Schirmherrschaft: Herr Staatsminister Martin Dulig
Begrüßung: Frau Dr. Katrin Ihle, Abteilungsleiterin Arbeit im SMWA
13.30 Uhr
Empfang
14.00 Uhr
Beginn und Begrüßung durch VSBI-Vorstandsvorsitzenden Norbert Rokasky
14.10 Uhr
Grußwort Frau Dr. Ihle, Leiterin der Abteilung Arbeit, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
14.30 Uhr
Moderierte Podiumsdiskussion mit Unternehmen und Experten
1. Runde: Mitarbeiter finden mit Frau Willems, Geschäftsführerin Operativ der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit
2. Runde: Mitarbeiter weiterbilden mit Herrn Prof. Koerber, TU Dresden
3. Runde: Mitarbeiter binden mit Frau Draeger, Steuerfachangestellte/Fachassistentin Lohn und Gehalt der B & P Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
17.00 Uhr
Schlusswort und Zusammenfassung durch VSBI-Vorstandsvorsitzenden Norbert Rokasky